Honorar
Heilpraktiker dürfen im Gegensatz zu den Ärzten nicht mit den
Krankenkassen abrechnen.
Für die erbrachten Leistungen erstelle ich eine Rechnung nach
GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Als Leistungs- und Rechnungsempfänger sind Sie für das Honorar
zahlungspflichtig, unabhängig von einem Erstattungsanspruch durch
Ihre Versicherung.
Auf die Höhe der Erstattung habe ich als Heilpraktikerin generell
keinen Einfluss.
Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von
Heilpraktikern. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu
einem bestimmten Jahreslimit erfolgen.
Auch Beihilfeberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch für
Heilpraktikerleitungen.
Bitte informieren Sie sich dennoch im Vorfeld, welche Heilpraktiker-
Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen
werden.
© Ingrid Hermann, Heilpraktikerin
Auflistung Preise
Systemdiagnostik nach Dr. Voll
Ersttermin (ca. 120 Min) 175 €
Nachmessung (ca. 90 Min) 130 €
Kosten für andere Methoden:
Allgemeine Naturheilkunde (Beratung, Arzneimittelfindung,
Homöopathie, manuelle Therapie, Bioresonanz)
Stundensatz 90 €
Bioenergetische Systemdiagnstik & Therapie
Elektroakupunktur nach Dr. Voll